Gutachten nach dem Unfall
Portrait Bernd Bischoff Tuev

> Impressum

info@kfz-gutachten-bot.de

Bewertungspartner von:

Classic-Analytics Mitglied CGF Hilfe beim Autokauf Hilfe beim Autokauf Zertifikat CGF

Lassen Sie ein Schadengutachten erstellen!

  1. Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz – Sachverständigen und einen Rechtsanwalt beauftragen, ohne dass Ihnen außergerichtliche Kosten entstehen. Gerne sind wir bei der Vermittlung zu einem geeigneten Anwalt behilflich.
  2. Lassen Sie den Sachschaden am Fahrzeug durch uns bewerten.
  3. Übersenden Sie uns alle notwendigen Unterlagen.
  4. Nach Erhalt der Unterlagen und einer Abtrittserklärung werden wir für Sie tätig, so dass Sie nichts mehr veranlassen müssen.

Was ist noch zu beachten?

  1. Grundsätzlich ist der Eigentümer des Fahrzeugs der Anspruchsinhaber.
  2. Wenn Sie Fahrer aber nicht Eigentümer sind, dann können Sie im Prozess als Zeuge aussagen und wären ein wertvolles Beweismittel.
  3. Ob als Fahrer oder Eigentümer sollten Sie weder mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen, noch dieser Informationen übermitteln.
  4. Nach einem Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung rechtlich Ihr Gegner.
  5. Sie müssen leider davon ausgehen, dass der Gegner versuchen wird, Ihre gesetzlichen Ansprüche -unberechtigt- zu kürzen. Gehen Sie daher nicht voreilig auf Angebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein, da diese nur die eigenen Interessen – nicht Ihre – vertritt.

Daher sollten Sie gut beraten sein.

Anfahrt